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   OVG Sachsen, 03.02.1993 - 3 S 561/92   

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https://dejure.org/1993,9989
OVG Sachsen, 03.02.1993 - 3 S 561/92 (https://dejure.org/1993,9989)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.02.1993 - 3 S 561/92 (https://dejure.org/1993,9989)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 3 S 561/92 (https://dejure.org/1993,9989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    KommVerf § 3, § 8 Abs. 2, § 72 Abs. 4, § 94 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    DDR- Aufenthaltsrechte; Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises; Gemeinde; Zurechnung; Passivlegitimation

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BezG Dresden, 13.05.1992 - 2 BDB 50/91
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.1993 - 3 S 561/92
    (Abweichen von der Rechtsprechung des 2. Senats des Bezirksgerichts Dresden im Urteil vom 13.5.1992 - 2 BDB 50/91).
  • OVG Sachsen, 01.03.1993 - 1 S 621/92

    Voraussetzungen einer Baueinstellungsverfügung; Prüfungsdichte der Baubehörde bei

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.1993 - 1 S 606/92
    Vielmehr folgt hieraus im Umkehrschluß, daß es bei dem Grundsatz verbleibt, wonach die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von den Gemeinden im eigenen Namen erfüllt und diesen unmittelbar als Rechtsträgern zugerechnet werden (vgl. hierzu Kopp, VwGO , 9. Aufl., § 78 , Rdnr. 9; Eyermann/Fröhler, VwGO 9. Aufl., § 78 , Rdnr. 2; v. Münch, Besond. Verwaltungsrecht, 8. Aufl., 2. Abschnitt III 1, S. 138; BayVGH, Urt. v. 20.9.1976, BayVB1 1977, 153; Reichert/Gern, Besond. Verwaltungsrecht/Bad.-Württ. Kommunalrecht, 4. Aufl., S. 33, Wahl, Der Klagegegner bei Handeln der unteren Verwaltungsbehörde, VBlBW 1984, 123; ebenso der 3. Senat des beschließenden Gerichts, Beschluß v. 3.2.1993 - 3 S 561/92 -).
  • OVG Sachsen, 16.02.1993 - 1 S 606/92
    Die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises werden von den kreisfreien Städten im eigenen Namen erfüllt und ihnen als Rechtsträgern unmittelbar zugerechnet (im Anschluss an SächsOVG, Beschl. v. 03.02.1993 - 3 S 561/92).
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